Striker 50 (Benzin) - Schwarz matt
Moderne und zuverlässige Technik, jugendliches Design und eine ausgeprägte Liebe zum Detail - Striker 50.

Ausstattung

Abmessungen:

  • Länge: 1880 mm
  • Breite: 710 mm
  • Höhe: 1155 mm
  • Radstand: 1320 mm
  • Sitzplätze: 2
  • Gewicht ca. 113 kg
  • Zulässiges Gesamtgewicht: 273

Motor 45 km/h

  • Zylinder: 1-/4 Takt EFIg
  • Hubraum: 50 ccm
  • Leistung: 2,1 KW - 3,0 PS
  • Tankinhalt ca: 6,0 l
  • Höchstgeschwindigkeit bis ca. 45 km/h (Abhängig vom Fahrergewicht und Fahrbahn)

Bremsen:

  • vorne: hydraulische Scheibenbremse
  • hinten: hydraulische Scheibenbremse

Bereifung:

  • vorne: 120/70-12 / 5 Speichen Design
  • hinten: 120/70-12 / 5 Speichen Design

Antrieb:

  • stufenloses Variomatik- Getriebe

Zündung:

  • Zündung: ECU elektronische
  • Starter: E-Starter
  • mehr anzeigen
399
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Dieser Roller lässt das Herz eines jeden Fahrers höher schlagen! Mit seinem kräftigen Motor und seinem elektronischen Vergaser ist man souverän Unterwegs ob in der Stadt oder auf dem Land. Highlight bei diesem Modell, LED Frontscheinwerfer für Auf- und Abblendlicht, LED - Brems- und Rücklicht sowie Klarglas-LED Blinker und ein Digital/Analog Split-Tacho.

Fahrbar ab 16 Jahre ! Führerscheinklassen: M, A, A1,B (alt 3)

 

Striker 50 (Benzin) - Aktionspreis 2.099 EUR¹

Striker 50 (Benzin) schwarz matt

5 Jahre Garantie auf den Motor²
EURO 5

 

Verkaufspreis (UVP):
2.329,00 EUR
Aktionspreis:
2.099,00 EUR

¹ Alle Werte inkl. 19% Mehrwertsteuer. Die Angaben entsprechen dem repräsentativen Beispiel nach §6a PAngV. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung.

² Garantiebedingungen (Stand 08/2022):
Der Verbraucher hat Anspruch auf Garantieleistungen für den Rumpfmotor ohne Anbauteile des Fahrzeugs für den Zeitraum von 5 Jahren ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:

Das Fahrzeug weist zur Übergabe an den Verbraucher die in der Produktbeschreibung aufgeführten Eigenschaften auf. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich gemindert ist. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsgemäßer Handhabung sowie bei Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften oder Gebrauchsanweisungen. Als Nachweis dient ausschließlich die entsprechende Werkstattrechnung inkl. Fahrgestellnummer und Kilometerstand. Mängel müssen innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis angezeigt werden. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für das Fahrzeug.

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¹ Die Angaben entsprechen dem repräsentativen Beispiel nach §6a PAngV. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung.

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geschlossen
xInformationen zu den Verbrauchsangaben
Zu Ihrer Information bei den angegebenen CO2-Werten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Möglicherweise sind diese Werte unzutreffend. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren. Alle angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nr. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem Händler. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.