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⁴ Der Good-Buy-Bonus gilt für Privatkunden sowie gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer) bei Abschluss eines Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrags für Neufahrzeuge im Zeitraum vom 01.03.–30.06.2026 (es gilt das Datum des Vertragsschlusses). Voraussetzung ist der Nachweis über den Besitz eines Fremdfabrikats (kein Fahrzeug des Volkswagen Konzerns), das bei Abschluss des Vertrags mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen gewesen sein muss. Die Höhe des Good-Buy-Bonus bestimmt sich nach dem gewählten Neuwagenmodell und wurde bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt. Nicht kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen.
⁴ Der Good-Buy-Bonus gilt für Privatkunden sowie gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer) bei Abschluss eines Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrags für Neufahrzeuge im Zeitraum vom 01.03.–30.06.2026 (es gilt das Datum des Vertragsschlusses). Voraussetzung ist der Nachweis über den Besitz eines Fremdfabrikats (kein Fahrzeug des Volkswagen Konzerns), das bei Abschluss des Vertrags mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen gewesen sein muss. Die Höhe des Good-Buy-Bonus bestimmt sich nach dem gewählten Neuwagenmodell und wurde bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt. Nicht kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen.
⁴ Der Good-Buy-Bonus gilt für Privatkunden sowie gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer) bei Abschluss eines Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrags für Neufahrzeuge im Zeitraum vom 01.03.–30.06.2026 (es gilt das Datum des Vertragsschlusses). Voraussetzung ist der Nachweis über den Besitz eines Fremdfabrikats (kein Fahrzeug des Volkswagen Konzerns), das bei Abschluss des Vertrags mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen gewesen sein muss. Die Höhe des Good-Buy-Bonus bestimmt sich nach dem gewählten Neuwagenmodell und wurde bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt. Nicht kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen.
⁴ Der Good-Buy-Bonus gilt für Privatkunden sowie gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer) bei Abschluss eines Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrags für Neufahrzeuge im Zeitraum vom 01.03.–30.06.2026 (es gilt das Datum des Vertragsschlusses). Voraussetzung ist der Nachweis über den Besitz eines Fremdfabrikats (kein Fahrzeug des Volkswagen Konzerns), das bei Abschluss des Vertrags mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen gewesen sein muss. Die Höhe des Good-Buy-Bonus bestimmt sich nach dem gewählten Neuwagenmodell und wurde bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt. Nicht kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen.
⁴ Der Good-Buy-Bonus gilt für Privatkunden sowie gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer) bei Abschluss eines Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrags für Neufahrzeuge im Zeitraum vom 01.03.–30.06.2026 (es gilt das Datum des Vertragsschlusses). Voraussetzung ist der Nachweis über den Besitz eines Fremdfabrikats (kein Fahrzeug des Volkswagen Konzerns), das bei Abschluss des Vertrags mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen gewesen sein muss. Die Höhe des Good-Buy-Bonus bestimmt sich nach dem gewählten Neuwagenmodell und wurde bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt. Nicht kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen.
⁴ Der Good-Buy-Bonus gilt für Privatkunden sowie gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer) bei Abschluss eines Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrags für Neufahrzeuge im Zeitraum vom 01.03.–30.06.2026 (es gilt das Datum des Vertragsschlusses). Voraussetzung ist der Nachweis über den Besitz eines Fremdfabrikats (kein Fahrzeug des Volkswagen Konzerns), das bei Abschluss des Vertrags mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen gewesen sein muss. Die Höhe des Good-Buy-Bonus bestimmt sich nach dem gewählten Neuwagenmodell und wurde bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt. Nicht kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen.
⁴ Der Good-Buy-Bonus gilt für Privatkunden sowie gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer) bei Abschluss eines Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrags für Neufahrzeuge im Zeitraum vom 01.03.–30.06.2026 (es gilt das Datum des Vertragsschlusses). Voraussetzung ist der Nachweis über den Besitz eines Fremdfabrikats (kein Fahrzeug des Volkswagen Konzerns), das bei Abschluss des Vertrags mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen gewesen sein muss. Die Höhe des Good-Buy-Bonus bestimmt sich nach dem gewählten Neuwagenmodell und wurde bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt. Nicht kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen.